Ambulante Eingliederungshilfe / Schulbegleitung
Sie unterstützt junge Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind, bzw. bei denen diese bereits festgestellt wurde und die dadurch in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sein könnten bzw. bereits beeinträchtigt sind. Der Caritasverband leistet diese Hilfe auf Grundlage des SGB VIII, §35a. Fachkräfte der Jugendhilfe begleiten hier Kinder und Jugendliche ganzheitlich im Kontext Schule, da sich junge Menschen dieser Zielgruppe häufig mit besonderen Herausforderungen im Schulalltag konfrontiert sehen. Kostenträger der Leistung ist das zuständige Jugendamt. Bei Fragen hierzu helfen wir Ihnen gerne weiter.