In den
meisten Fällen wird die gesamte Schuldnerberatung kostenlos angeboten, auch bei
Berufstätigen.
Es kommt dabei natürlich auf die Höhe
des Einkommens des Ratsuchenden an. Deshalb benötigen wir beim ersten
Kontakt auch Einkommensnachweise. Dabei orientieren wir uns grundsätzlich an
den Einkommensgrenzen für die
Prozesskostenhilfe bzw. eine Grenze nach dem Regelsatz für die
Grundsicherung.
Wir helfen
Ihnen gerne dabei, sich an die richtigen Stellen zu wenden.