Allgemeines

Schuldner*innenberatung

Sie haben Schulden? Wir unterstützen Sie dabei, Lösungsmöglichkeiten zu finden. Einen Ausweg gibt es immer!


 Wen wir beraten

  • Wir beraten überschuldete Verbraucher*innen im Landkreis Verden, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Schuldenproblematik suchen.
  • Dabei erwarten wir von ihnen die Motivation und die Bereitschaft, mitzuarbeiten, genauso wie Ehrlichkeit und einen fairen Umgang mit den Gläubiger*innen. Neue Schulden sollten während des Beratungsprozesses möglichst nicht entstehen.
  • In der Regel beraten wir keine Selbständigen / Gewerbetreibenden im Hinblick auf ein Insolvenzverfahren. Hier können wir lediglich eine Erstberatung zur Orientierung anbieten. Ansonsten sind hier die Wirtschaftsverbände (IKHs und HWKs) oder Rechtsanwält*innen Ansprechpartner*innen.
  • In geringem Umfang selbständig Tätige mit geringen Einkünften erhalten bei uns eine soziale Schuldner*innenberatung außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

 Was wir tun

  • Die Schuldner*innenberatung berät und begleitet überschuldete Personen in ihrer Schuldensituation.
  • Wir klären dabei soziale, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte und haben als Ziel, gemeinsam mit dem/der Schuldner*in die soziale und finanzielle Situation zu stabilisieren.
  • Neben der Sicherung der Existenzgrundlage sollen auch wieder lebenswerte Perspektiven geschaffen werden. Dies erfordert Zeit und die Bereitschaft, sich auf ein längeres Entschuldungsverfahren aktiv einzulassen.

 Wie wir helfen

  • Zusammen mit dem/der Schuldner*in arbeiten wir zunächst an einem vollständigen Gesamtüberblick über die finanzielle und persönliche Situation, z.B. mit Hilfe einer Haushaltsplanung.
  • Anschließend entwickeln wir gemeinsam Lösungsvorschläge und helfen bei der Umsetzung. Die Entscheidung, welche Lösungsmöglichkeit am Ende gewählt wird, trifft allein der/die Schuldner*in.
  • Die Grundsätze in unserer Arbeit sind Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Freiwilligkeit. Es ist uns auch ein Anliegen, einen fairen Ausgleich der Interessen von Gläubiger*innen und Schuldner*innen herzustellen.
  • Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist dabei ein wichtiges Instrument. Wir sind anerkannt als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren im Sinne von §305 I Nr. 1 InsO durch das Land Niedersachsen und stellen die notwendige Bescheinigung aus.

Was wir nicht tun

  • Wir übernehmen keine Zahlungen.
  • Wir vermitteln keine Kredite – sollte eine Umschuldung noch möglich sein, sollte sich der / die Schuldner*in  an eine/n unabhängige/n Finanzberater*in wenden.
  • Wir übernehmen keine Bürgschaften.
  • Wir klären keine Rechtsfragen, v.a. nicht gerichtlich – hierzu sollte sich der / die Schuldnerin an eine/n Rechtsanwält*in wenden.

 Ablauf der Beratung

  1. Kontaktaufnahme
    Sie rufen uns an, schreiben uns eine Email oder schreiben eine Nachricht auf der Online-Beratungs-Plattform. Wir vereinbaren dann einen Gesprächstermin mit Ihnen, für den Sie und der/die zuständige Beraterin genügend Zeit haben.
  2. Vorbereitung des Beratungsgesprächs
    Sie bekommen von uns einige Dokumente mit Fragen zu Ihren persönlichen Verhältnissen. Diese Informationen sind für uns wichtig, um Ihnen sagen zu können, welche Beratung für Sie passend ist und ob die Beratung bei uns für Sie kostenlos ist.
  3. Kostenlose Erstberatung

Im ersten gemeinsamen Gespräch mit uns – egal ob telefonisch oder in unseren Beratungsstellen in Verden¸ Achim oder Oyten – besprechen wir erst einmal Ihre individuelle Situation und wie aus unserer Sicht eine Entschuldung aussehen könnte. Sie sagen uns, wie Sie möchten, dass Ihre Entschuldung aussieht. Dabei dürfen Sie alles fragen, was Sie wissen möchten. Sie entscheiden dann die Richtung.

  • Gläubigerverhandlungen

Danach kontaktieren wir Ihre Gläubiger, holen uns die aktuelle Höhe der Forderungen, verhandeln nach Ihren Vorgaben mit den Gläubigern und schließen, wenn möglich, Vergleiche.

  • Entschuldung

Sollte dies nicht klappen, entscheiden Sie, ob ein Insolvenzantrag für Verbraucher*innen gestellt werden soll. Wenn die Gläubiger zustimmen, leisten Sie die vereinbarten Raten an die Gläubiger.

Am Ende sind Sie in beiden Fällen schuldenfrei.

Mitgliedschaften:  BAG-SB   Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung