Kinder haben einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Das gilt auch dann, wenn die Eltern nicht zusammen leben. Auch die Eltern haben in der Regel einen Anspruch auf Umgang mit ihren Kindern.
Es kann aber sein, dass der Umgang evtl. mit Risiken oder Nachteilen für das Kind verbunden ist. Für solche Fälle kann der begleitete Umgang eine Lösung sein.
Begleiteter Umgang bedeutet: Der Vater oder die Mutter des Kindes treffen das Kind in regelmäßigen Abständen. Bei den Treffen ist eine dritte Person dabei. Hier ein*e fachlich qualifizierte Mitarbeiter*in der ambulanten Erziehungshilfe des Caritasverbandes für die Landkreise Verden und Heidekreis.
Der begleitete Umgang kann auch vom Familiengericht angeordnet werden.