Betreuungsweisungen

Bei Straftaten Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 21 Jahren kann das Jugendgericht eine Betreuung anweisen. Diese sozialpädagogische Maßnahme ist eine Alternative zu weiteren Sanktionen und dauert sechs bis zwölf Monate.

Der/die Betreuungshelfer(in) ist Mitarbeitende(r) eines freien Trägers wie bspw. dem Caritasverband für die Landkreise Verden und Heidekreis und bietet Begleitung und Hilfe in allen lebenspraktischen Bereichen. Das Ziel ist, Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit des/der Heranwachsenden zu stärken sowie eine deliktfreie Zukunft zu ermöglichen.