Erziehungs-Beistandschaft
Gemeinsam mit dem Kind, der Jugendlichen oder dem Jugendlichen, den Eltern sowie Mitarbeitenden des Jugendamtes werden im Vorfeld der Hilfe ihre Ziele, Inhalte und ihre Dauer festgelegt.
Der Erziehungsbeistand wird durch das Jugendamt bewilligt, die Kosten werden entsprechend übernommen. Die sozialpädagogische Fachkraft kommt von einem freien Träger wie bspw. dem Caritasverband für die Landkreise Verden und Heidekreis.