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Glossar: Sozialrecht

Agentur für Arbeit

Wer arbeitslos ist, kann unter bestimmten Bedingungen eine monatliche staatliche Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten. Wie diese aussieht und wie hoch sie ist, hängt von der individuellen Lebenslage ab und davon, ob ein Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld) besteht.

Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, deren Zentrale "Bundesagentur für Arbeit" heißt (kurz BA) und ihren Sitz in Nürnberg hat.

Neben dem Arbeitslosengeld finanziert die Agentur für Arbeit zum Beispiel auch Fort- und Weiterbildungen. Dauert die Arbeitslosigkeit länger, kann eventuell Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.

Auch für Fragen rund um Schule, Ausbildung oder Studium sind die Agenturen für Arbeit der richtige Ansprechpartner. Es gibt z.B. Unterstützung beim Schulabschluss, bei der Berufsorientierung und auch während einer Ausbildung.

Weitere Links zum Thema

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  • Mehr auf anderen Internet-Seiten
  • Verwandte Einträge
Mehr auf caritas.de
FAQ-Eintrag

Mir wurde gekündigt.

Mehr

FAQ-Eintrag

Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag reichen zum Leben nicht aus.

Mehr

Mehr auf anderen Internet-Seiten

Offizielle Homepage der Bundesagentur für Arbeit

Informationen für Arbeitsuchende und Arbeitgeber. Außerdem kann man sich über die Bundesagentur als solches und Ihre Dienststellen zu informieren. Mehr

Verwandte Einträge

Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosengeld (ALG I)

Glossar

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