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Glossar: Migration

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Anerkennung ausländischer Qualifikationen oder berufliche Anerkennung bedeutet, dass die Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss überprüft und – bei positivem Ergebnis – bestätigt wird. Die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sind im Anerkennungsgesetz geregelt.

Eine berufliche Anerkennung ist in einigen Berufen die Voraussetzung für deren Ausübung in Deutschland (reglementierte Berufe wie z.B. die Pflegeberufe). In vielen anderen Berufen (nicht-reglementierte Berufe) ist eine Anerkennung für die Ausübung nicht notwendig, kann jedoch bei der Integration in den Arbeitsmarkt hilfreich sein.

Weitere Links zum Thema

  • Verwandte Einträge
Verwandte Einträge

Anerkennungsgesetz

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Flüchtlinge (unbegleitet, minderjährig)

Jugendmigrationsdienst

Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)

Glossar

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