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Aufenthaltsrecht

Ausländer_innen benötigen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland ein Aufenthaltsrecht. Bei Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten ist das ihr Freizügigkeitsrecht. Andere Ausländer_innen müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz (bitte verlinken) sein z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis). Asylsuchende erhalten während des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.

Wer kein Aufenthaltsrecht hat, ist ausreisepflichtig. Eine Duldung  ist kein Aufenthaltsrecht, sondern bestätigt, dass die Durchsetzung der Ausreisepflicht vorübergehend ausgesetzt ist.



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