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Seiser Alm
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Glossar: Sozialrecht

Ergänzendes Bürgergeld (aufstockende SGB II-Leistungen/"Aufstocker")

Wer trotz eines Erwerbseinkommens seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht decken kann, kann aufstockende SGB II-Leistungen beantragen.

Aufgestockt werden kann Arbeitseinkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder auch Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung).

Der:die Hilfebedürftige muss dem Jobcenter die Höhe des Einkommens mitteilen. Dieses wird nach Abzug bestimmter Freibeträge mit dem Bürgergeld verrechnet.

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