Informationen für Eltern
Liebe Eltern,
wenn Sie bereits den Diagnoseprozess für die Schulbegleitung durchlaufen haben und ebenfalls eine Kostenübernahme für eine Hilfe nach dem SGB VIII, § 35a, durch den Landkreis Verden vorliegt, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten und den Ort der Hilfeerbringung, bzw. die Schule.
Sobald Kapazitäten frei werden, können wir so umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen und in Zusammenarbeit mit der Abteilung Teilhabe des Landkreises Verden Ihrem Kind so ggf. schneller eine Hilfe zukommen lassen.