Schulsozialarbeit
Sie ist ein Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe, das sich aus dem Sozialgesetzbuch VIII ableitet.
Auch wenn Schulsozialarbeit politisch und verwaltungsmäßig teilweise dem Schulwesen zugeordnet wird, gelten die Grundprinzipien der Jugendhilfe: Partizipation (Beteiligung/Mitbestimmung der jungen Menschen), Ganzheitlichkeit und Individualität.
Junge Menschen werden am Lebensort Schule in ihrer individuellen, sozialen, schulischen oder beruflichen Entwicklung begleitet und unterstützt. Schulsozialarbeit leistet damit auch einen Beitrag zur Vermeidung von Bildungsbenachteiligung.
Sie arbeitet sowohl vorbeugend als auch eingreifend, z.B. in Konfliktsituationen. Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern und Lehrerende können sich an die Schulsozialarbeit wenden.
Es werden persönliche Beratung, Gruppenangebote und Projekte angeboten, die klassenbezogen oder -übergreifend umsetzbar sind. Schulsozialarbeit vermittelt zudem an weitere Hilfe-Angebote, an die Gemeinwesenarbeit oder an Freizeitangebote in der Umgebung der Schule.