Familien-Erholungsurlaub
Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden Erholungsaufenthalte mit mindestens 7 bis höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen von Familien oder Einelternfamilien
- mit mindestens einem Kind, für das diese Kindergeld beziehen,
- die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben,
- die Sozialleistungen erhalten (ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag) oder
- deren Familienjahreseinkommen des vorvergangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenze liegt.
Gefördert werden können auch leibliche Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wird. In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.
Gerne beraten wir Sie und unterstützen bei der Antragsstellung.